Wir danken unseren Förderern "Stadtwerke Leipzig",

"Sparkasse Leipzig"

und der "Bürgerstiftung Leipzig",

dass sie die Arbeit der Umweltbibliothek ermöglichen.
Die Umweltbibliothek wird institutionell gefördert vom Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig und unterstützt vom Umweltbundesamt.



Die Umweltbibliothek wird außerdem unterstützt durch:



Den Europäischen Sozialfonds für Deutschland
und



die Europäische Union.

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Geschichte

Bibliotheksordnung

01. Leser/in kann jede/r werden. Anmeldung und Ausleihe sind kostenlos.

02.Die Leser/innen erkennen mit der Unterschrift auf der Karte der
Benutzer/innenkartei die Bibliotheksordnung an.

03. Bis zum Alter von 16 Jahren benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf der Karteikarte.

04. Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Kürzere Fristen können im Einzelfall wegen besonderer Aktualität und/oder hoher Nachfrage
festgelegt werden.

05. Zeitschriften des laufenden Jahres werden zwei Wochen ausgeliehen. Die jeweils aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift kann nur im Leserraum genutzt werden.

06. Die Leihzeit für Videos, Spiele, Dias, Plakate und CDs beträgt zwei Wochen.

07. Die Bestände des Handapparates können nur in der Bibliothek genutzt werden (durch gelbes Band gekennzeichnet).

08. Verlängerungen der Ausleihe sind für maximal weitere 4 Wochen möglich, soweit keine Vorbestellung vorliegt.

09. Rückgabe der Medien ist nur während der Öffnungszeiten der Umweltbibliothek bei deren Mitarbeitern möglich.

10. Bei Überschreiten der Leihfrist erheben wir ein Verzugsentgeld. Dessen Höhe ist im jeweils aktuellem Entgeldverzeichnis festgelegt ( zum Entgeldverzeichnis).

11. Die Leser/innen haften für Verlust oder Beschädigung während der Ausleihe in der Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwertes.

12. Änderungen des Namens oder der Anschrift sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen.